Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise in Kraft. In jedem Folgeschuljahr wird der Rechtsanspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder einen Anspruch auf die ganztägige Betreuung haben.
Detaillierte Informationen zum Rechtsanspruch entnehmen Sie bitte der Webseite der Stadt Wertheim:
